Skinhead-Parties sind legal!
Skinhead-Parties sind legal!
Auch deren Konzerte!
Der gesamte rechtsextreme Inhalt eines Skinhead- oder Rechtsextremen-Treffens ist legal. Gegen den Artikel 261 bis StGB, das Antirassimusgesetz, verstossende Botschaften dürfen einfach nicht an die Öffentlichkeit gerichtet sein, sondern nur an die Teilnehmer des Treffens.
Marschiert die Polizei ein, sollte man sie ruhig rein lassen. Wird das Fest/Konzert durch die Polizei gestört/abgebrochen, sind die Personalien der Polizisten aufzunehmen (Fotos der Ausweise, der Gesichter zur Beweissicherung) und es ist Anzeige wegen Amtsmissbrauchs, Hausfriedensbruchs und wegen Verstoss gegen folgende Artikel der BV zu machen: 8, 15, 16, 34, 35, 36. Zudem ist noch Strafantrag wegen Ehrverletzung möglich. Das gilt auch für Staatsanwaltschaften :-), sofern diese auch involviert sind. Allerdings braucht es zwingend einen willigen Anwalt, weil sonst die Anzeigen wegen Amtsmissbrauch versanden bzw. einfach nicht bearbeitet werden.
BV Art. 8 Rechtsgleichheit
Bundeverfassung Art. 8 Ziff. 2
Niemand darf diskriminiert werden, namentlich nicht wegen der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Sprache, der sozialen Stellung, der Lebensform, der religiösen, weltanschaulichen oder politischen Überzeugung oder wegen einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung.
Die Bundesverfassung gilt nicht nur für die Linken und ihre importierten und dunkelhäutigen Fetisch-Objekte sondern auch für Menschen.
Anders könnte es in diesem Fall aussehen
Mit Betonung auf "könnte".
Wenn das Konzert gegen Eintritt für jedermann, also nicht nur für geladene Gäste, zugänglich ist, wird sich sicher ein Richter/eine Staatsanwaltschaft finden, welche einen Verstoss gegen Art. 261 bis StGB, das Antirassismusgesetz, geltendend macht. Ein Weiterzug ans Bundesgericht ist dann angebracht. Ein Freispruch ist nicht sicher, weil das Bundesgericht bekanntlich auch von Linksextremen infiltriert ist.
Meine Sicht: Der Tatbestand der Öffentlichkeit ist auch hier nicht erfüllt, weil jedermann den Eintritt freiwillig bezahlt und das Konzert freiwillig besucht. Weder die Bands noch der Veranstalter können belangt werden, weil sich die Botschaften nicht an die Öffentlichkeit, sondern an die freiwilligen Teilnehmer des Konzerts richten. Jeder Besucher des Konzerts kann sich jederzeit den auf der Bühne gemachten Botschaften entziehen, wenn sie ihm nicht passen.
2 eindeutige Fälle, 1 eindeutiger Skandal
Wie andernorts bereits geschrieben, werden Schweizer vom Art. 261 bis StGB, dem Antirassismusgesetz, absichtlich nicht geschützt. Nachfolgend 2 Beispiele:
Beispiel A
Ein schöner Sommerabend. Eine Skin-Band fährt mit einem Lieferwagen auf den Platz vor dem Bundes-Irrenhaus, stellt alles auf und gibt ein Überraschungskonzert. Das Set besteht aus 3 Stücken:
- Im Frühtau ausrotten wir den Jud tun
- Kauft nicht beim Juden
- Morgen die nächste Kristallnacht, diesmal für den Muslim
eindeutig illegal, weil ein Verstoss gegen Art. 261 bis StGB, das Antirassismusgesetz
Beispiel B
Ein schöner Sommerabend. Eine Autonomen-Band fährt mit einem Lieferwagen auf den Platz vor dem Bundes-Irrenhaus, stellt alles auf und gibt ein Überraschungskonzert. Das Set besteht aus 3 Stücken:
- Im Frühtau ausrotten wir den Schweizer tun
- Kauft nicht beim Schweizer
- Morgen die nächste Kristallnacht, diesmal für den Schweizer
eindeutig legal, weil Schweizer vom Antirassismusgesetz absichtlich nicht geschützt werden.
Der Skandal ist auch eindeutig